Führerschein mit 17 Jahren -- Begleitetes Fahren -- BF 17

auch mit BE bzw. A1 zusammen

Antragstellung ab 16 1/2 Jahren bei der zuständigen Führerscheinstelle.

Zusätzliche Voraussetzungen zum regulären Führerscheinantrag:

Mindestens ein Begleiter ist notwendig. Dieser muss über 30Jahre alt sein, mindestens 5Jahre den Führerschein besitzen und nicht mehr als 1 Punkte in Flensburg haben.

Zur Antragstellung notwendig:

--> Antragstellung bei der zuständigen Führerscheinstelle (mit allen Erfordernissen wie für "regulären" Führerscheinantrag)

--> Antrag BF 17

--> Anlage BF 17

--> Ablichtung vom Personalausweis und von der Fahrerlaubnis aller Begleiter

Bei der Antragstellung bei der Führerscheinstelle entstehen höhere Kosten als beim "regulären" Antrag:

je Begleiter                7,70 €

Führerschein BF 17      11,40 €

Führerschein              44,00 € (wie beim "regulären" Antrag)

Bei der Fahrschule entstehen keine höheren Kosten.

Vorteile des Begleiteten Fahrens

 --> mehr Sicherheit im Straßenverkehr

--> weniger Unfälle gegenüber Klasse B - Direkteinsteigern

--> längere Auseinandersetzung mit den Problemen und den Situationen im Straßenverkehr

--> Frühling, Sommer, Herbst und Winter haben unterschiedliche Anforderungen an den Fahrer. Die Fahrschule wird jedoch meist nur während einer Jahreszeit absolviert, sodass nicht die Besonderheiten aller Jahreszeiten geübt werden können. Mit der BF 17 kann der Fahranfänger sich unter Begleitung auch mit anderen Witterungsverhältnissen vertraut machen.

--> Versicherer und Arbeitgeber (z.B. beim Fahren eines Betriebsautos) fragen oft, wie lange du schon im Besitz des Führerscheins bist. Ein Jahr länger ist da bestimmt kein Nachteil.

--> Oftmals kann der Führerschein vor der Lehre gemacht werden. Dies ist zeitlich meist einfacher zu organisieren.

--> Die Preise der Fahrschule hier sind niedriger als z.B. in Hamburg (während der Lehre).

--> Du darfst Kleinkraftrad (Mopet) bis 50cm³ fahren.

--> Du kannst sicher sein, dass du am 18. Geburtstag selbst fahren darfst.

--> Du kannst bei der Führerscheinstelle einen Antrag stellen zum Alleinfahren bestimmter Strecken. Dies kann aber nur bei dringenden wirtschaftlichen und persönlichen Gründen genehmigt werden.

--> Mit 18 Jahren hat man eher Chancen mal das Auto der Eltern zu bekommen, da diese sich bereits von den Fahrfähigkeiten überzeugen konnten.

--> Deine Eltern können ruhiger schlafen, wenn du mit 18 Jahren allein losfährst.