Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis muss bei der Fahrerlaubnisbehörde des zuständigen Landkreises, abhängig vom Hauptwohnsitz, gestellt werden.

Bei der Antragstellung wird der Prüfort für die praktische Prüfung festgelegt - Rostock, Bützow, Güstrow, Bad Doberan. Dieser liegt in der Regel bei der Hauptwohnung des Antragstellers, kann aber auf Antrag auch bei der Ausbildungs- oder Arbeitsstelle oder mit Begründung an einem anderen Prüfort liegen.

Bei der Antragstellung erforderlich:

--> Sehtest: nicht älter als 2 Jahre; Zum Optiker oder Augenarzt Personalausweis, Kinderausweis oder Geburtsurkunde sowie etwa 7€ mitnehmen.

--> Erste- Hilfe- Kurs (DRK-Schein)

--> Passbild: biometrisch, kein Bewerbungsfoto

--> Personalausweis: Paß oder Kinderausweis allein reichen nicht aus. Zusätzlich ist, wenn noch kein Personalausweis vorhanden ist, eine Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt vorzulegen.

--> Geld: bei Ersterwerb ca. 50€

--> Liegt eine Lese-Rechtschreib-Schwäche vor, diese bitte vor der Theorie Prüfung den Prüfer informieren. Die Theorie Prüfung erfolgt dann mit Kopfhörer.

Fristen der Antragstellung:

Die Anmeldung bei der Führerscheinstelle kann max. 6 Monate vor dem entsprechenden Mindestalter erfolgen.

    • Klasse AM                                 mit 14 1/2 Jahren
    • Klasse A1/L                                mit 15 1/2 Jahren
    • Klasse BF17 auch mit BE            mit 16 1/2 Jahren
    • Klasse B/ A                                 mit 17 1/2 Jahren

Bearbeitungszeit des Antrages:

Es dauert ca. 4 Wochen ab der Antragstellung bis der Antrag bearbeitet ist.

Nach der entsprechenden Bearbeitungszeit bekomme ich als Fahrschule eine Prüflingsnummer unter der du, als Fahrschüler die Prüfungsgebühren bei der DEKRA einzahlen musst.

Ist das Geld bei der DEKRA eingegangen, kann die Theorieprüfung erfolgen.

Wer aus besonderen Gründen nicht so lange warten kann, der kann bei der Führerscheinstelle eine Beschleunigung des Verfahrens beantragen. Dabei entstehen zusätzliche Kosten.

Nach der Bearbeitungszeit bekommst du auch eine Email von der DEKRA.

Verjährung des Antrages:

Du hast vom Tag der Antragstellung bei der Führerscheinstelle 1 Jahr Zeit die Theorieprüfung zu bestehen.

Ab der bestandenen Theorieprüfung hast du ein weiteres Jahr Zeit die praktische Prüfung zu bestehen.